Die Satzung unseres Vereins

ART. 1 - Einrichtung, Name, Ort und Dauer.
a) - Die Freiwilligen-Organisation "Friends of Schlosses Alfieri Cultural Association" (nachstehend "Verband), mit einer Rechtsform des Vereins durch notarielle gebildet von 26/10/1991 und den Steuergesetzen Tat ist in Magliano Basis Alfieri, 4 Via Alfieri, Alfieri in den Räumlichkeiten des Schlosses und seinen Sitz an der Adresse des Präsidenten.
b) - Jede Änderung des Sitzes wird durch den Verwaltungsrat beschlossen werden und erfordern keine formale Änderung in der vorliegenden Charta.
c) - Der Verein ist nicht vorgegeben und kann durch Beschluss der außerordentlichen und mit der Mehrheit in der Kunst, aufgelöst werden. 9, Absatz "i".

ART. 2 - Zweck.
Der Verein, um im Namen der Gemeinschaft zu handeln, hat folgende Ziele:
a) - Förderung der Erhaltung und Vollendung der Sanierung und Restaurierung des Schlosses Alfieri (im Folgenden als die Burg), die Zusammenarbeit mit verwandten Institutionen, um die Finanzierung der öffentlichen und privaten, auf die wichtigsten historischen Monument eines Magliano machen ermöglichen Ich lebe in der Realität der Langa und Roero.
b) - das Ziel des Schlosses zur Förderung der kulturellen und sozialen Aktivitäten, die das kulturelle und zivile Wachstum der Bevölkerung und die touristische Entwicklung des Gebiets erleichtern könnten.
c) - Pflege-Management und öffentliche Eröffnung der ersten Abteilung des Museums der Künste und Volkstraditionen, besteht seit 1994 in den Räumlichkeiten des Schlosses und widmet sich der Putz von Decken Bauernhäuser zu Langhe Monferrato Roero-.
d) - bilden den Räumlichkeiten der Burg ein Zentrum der Erforschung und Dokumentation der ethnographischen Erbe, lokale Geschichte und Archäologie und Roero.
e) - Förderung der Fertigstellung des Museums mit der Inszenierung des zweiten Abschnitts, die das Leben und die Kultur unseres Landes dokumentieren werden. In erster Linie sollten Sie für die Wiederherstellung liegt und Katalogisierung von Materialien für diesen Zweck von der Forschung und Studien von Antonio und Adriano Group Maglianesi spontan.
f) - sind in das Studium und die Forschung und die Veröffentlichung Initiativen usw. beteiligt sind. Alfieri auf die Familie, vor allem auf die Figur und das Werk von Vittorio Alfieri und in allen Initiativen zur Förderung der Bild Ihrer Beziehung mit dem Alfieri Magliano (Literarische Park, Old Alfieri Studien usw.) zu beteiligen ..
g) - zu den kulturellen und künstlerischen Aktivitäten zusammenarbeiten (Ausstellungen, Konferenzen, Veröffentlichungen, Shows, Konzerte, Veranstaltungen, etc.), um die Kenntnisse über die historischen und ökologischen, natürlichen und lokalen wirtschaftlichen Maglianesi und Roero zu fördern..
h) - zur Förderung der Wiederherstellung des Territoriums und der kulturellen und touristischen Gebäuden, Bauten und Bereiche des künstlerischen, historischen, archäologischen, volkskundlichen, Öko-Museum, Natur.
i) - die genannten Ziele zu verfolgen, arbeitet der Verband in Verbindung und in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Magliano Alfieri, Besitzer des Schlosses, und anderen Verbänden Maglianesi; Roero mit der Gemeinschaft und der Provinz Cuneo mit Region Piemont und der zuständigen Ministerien und Superintendenten;. mit anderen öffentlichen und privaten (Banken, Stiftungen etc.) zur Verfügung.
l) - Aktivitäten in den vorstehenden Absätzen werden durch die freie und vor allem durch die Leistungen seiner Mitglieder durchgeführt, mit Schwerpunkt auf der Umsetzung Modalitäten, unter dem Grundsatz der Solidarität mit benachteiligten Gruppen inspiriert.
m) - die Arbeit der Mitglieder darf nicht in irgendeiner Weise noch keinen direkten Begünstigten ausgezahlt. An die Mitglieder kann nur durch die Vereinigung vor Dokumentation und innerhalb der Grenzen die zuvor von der EZB-Rat, die Betriebskosten für Aktivitäten durchgeführt entstandenen eingerichtet werden erstattet.


ART. 3 - NATUR.
Der Verein ist demokratisch, überparteilich, überkonfessionell und nicht-gewinnorientierte Unternehmen.

ART. 4 - Der Kapital, wirtschaftlichen und finanziellen Ressourcen SOZIALE.
a) - Die Vermögenswerte bestehen aus:
1. - beweglichen und unbeweglichen Sachen, die sind oder gehen in das Eigentum des Vereins werden;
2. - Jede Reservefonds mit der Haushaltsüberschuss;
3. - Alle Zahlungen, Geschenke oder Vermächtnisse erhalten vom Verband.
b) - Der Verband zieht wirtschaftlichen Ressourcen für den Betrieb und das Verhalten ihrer Aktivitäten durch:
1. - Mitgliedsbeitrag und Spenden von Mitgliedern;
2. - Beiträge von Privatpersonen;
3. - Beiträge des Staates, öffentliche Einrichtungen und Institutionen ausschließlich zur Unterstützung spezifischer Aktivitäten und dokumentiert oder ROJEKTE abzielen;
4. - Spenden und Vermächtnissen;
5. - Rückzahlungen im Rahmen von Vereinbarungen;
6. - Einnahmen aus kommerziellen Tätigkeiten und Grenzkosten der Produktion.
c) - Das Geschäftsjahr des Vereins beginnt und endet jeweils am 1. Januar und 31. Dezember eines jeden Jahres. Am Ende eines jeden Jahres zieht der Verwaltungsrat den Haushaltsplan und endgültigen Jahresabschlüsse und legt sie zur Genehmigung an die Aktionäre bis Ende April.


ART. 5 - Mitglieder des Vereins.
a) - Die Zahl der Mitglieder ist unbegrenzt.
b) - kann ein Teil aller Personen, die zu dieser Charta verpflichten und werden von dem betreffenden Vorstand ausgewertet werden.
c) - Mitglieder des Vereins werden die Individuen, die, angewandt habe, und versprach, zur Erreichung der Ziele des Vereins, die vom Board of Directors übernommen werden und zu zahlen, zu der Zeit, die Quoten festgelegt "Versammlung.

ART. 6 - Kriterien für die Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern.
a) - Aufnahme als Mitglied, von der Board of Directors genehmigt wurde, ist abhängig von der Vorlage eines besonderen Wunsch von Interessenten.
b) - Der Verwaltungsrat hat die Billigung der neuen Mitglieder in das Register der Mitglieder, nachdem sie die Gebühr festgelegt und jährlich eine ordentliche Sitzung bestimmt gezahlt wird;
1. - Rücknahme;
2. - Ausschluss aus Verhalten gegen die Ziele des Vereins;
3. - Verlust durch den Ausfall der jährlichen Gebühren zu zahlen, nach zwei Monaten keine schriftliche Mahnung verursacht.
d) - Der Ausschluss von Mitgliedern wird durch die Aktionäre über den Vorschlag des Vorstands beschlossen. In jedem Fall, bevor Sie den Ausschluss eines Gesellschafters, sollte das Schreiben der Gebühren, die verschoben werden, so dass Recht auf Gegendarstellung vorgeworfen werden.
e) - Der Rückzug von den Mitgliedern sind schriftlich an den Verein mindestens zwei Monate vor Ende des Geschäftsjahres im Gange mitgeteilt.
f) - Das Mitglied zurückgetreten, ausgeschlossen oder aufgehoben, keine Erstattung der gezahlten Gebühren.


ART. 7 - RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER.
a) - Die Mitglieder sind verpflichtet:
1. - Die Einhaltung dieser Satzung, interne Vorschriften und Beschlüsse gesetzlich vertreten durch den Gremien angenommen;
2. - Halten Sie eine würdige Verhalten gegenüber dem Verein;
3. - die Gebühr gemäß der im vorstehenden Artikel.
b) - Die Mitglieder haben Anspruch auf:
1. - Teilnahme an allen Aktivitäten des Vereins gesponsert;
2. - Teilnahme an der Abstimmung für die Genehmigung und Änderung der Satzung und Verordnungen für die Ernennung der Organe des Vereins, für die vorzeitige Auflösung des Vereins und die Zuteilung der verbleibenden Vermögenswerte;
3. - Zugriff auf das assoziative Positionen.
c) - Die Mitgliedschaft des Vereins ist offen vorbehaltlich des Widerrufsrechts.

ART. 8 - ORGANE des Vereins.
Die Körper sind:
1. - Die Versammlung der Mitglieder;
2. - Das Board of Directors;
3. - Der Vorsitzende und Vize-Präsident;
4. - Schatzsekretär.

ART. 9 - Aktionäre.
a) - Die Versammlung besteht aus allen Mitgliedern einen guten Ruf mit der Zahlung der Gebühr bestehen kann ordentliche oder außerordentliche und wird durch den Präsidenten oder in seiner Abwesenheit oder Verhinderung genannt, der Vize-Präsident. Jeder Mitarbeiter wird in der Sitzung durch ein anderes Mitglied durch schriftliche Vollmacht vertreten lassen. Jedes Mitglied kann erhalten mehr als 2 Proxies.
b) - Die ordentliche leitet alle Aktivitäten des Vereins und:
1. - wählt der Verwaltungsrat;
2. - Genehmigung des Haushaltsplans und Endabrechnung in bezug auf jedes Geschäftsjahr;
3. - billigt die Satzung, die Verfahrensregeln und seine Variationen;
4. - beschließt die Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge;
5. - beschließt über den Ausschluss von Mitgliedern;
6. - äußert sich in Handlungen im Zusammenhang mit der Ablehnung von Anträgen auf Aufnahme neuer Mitglieder.
c) - Die ordentliche Tagung wird einmal im Jahr einberufen, um den Haushalt und den endgültigen Jahresabschlüssen und wann immer der Vorsitzende für angemessen hält, oder zumindest die Hälfte der Mitglieder des Vorstands oder 1 / 10 der Mitglieder zustimmen leisten einen schriftliche Anfrage.
d) - Die außerordentliche Hauptversammlung beschließt über die Änderung der Verfassung und der Satzung und die Auflösung der Übertragung der übrigen Vermögenswerte.
e) - Die ordentlichen und außerordentlichen sind unter dem Vorsitz von Präsident des Verwaltungsrates oder bei dessen Verhinderung der Vizepräsident und in Abwesenheit der beiden, durch ein anderes Mitglied des Board of Directors von den Anwesenden gewählt.
f) - Die Einladungen durch schriftliche Mitteilung gemacht werden sollte mindestens 15 Tage vor dem Termin der Sitzung übermittelt. In Ermangelung einer Telefonkonferenz wird ebenso gültig Sitzungen teilgenommen persönlich oder durch einen Bevollmächtigten, alle Mitglieder und die gesamte Board of Directors.
g) - Die Versammlung ist beschlussfähig, auf erste Aufforderung, wenn es anwesend oder vertreten ist mindestens die Hälfte plus eins der Mitglieder, auf den zweiten Aufruf wird die Versammlung beschlussfähig, unabhängig von der Anzahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder.
h) - Die Beschlüsse der ordentlichen sind gültig, wenn sie um die Hälfte genehmigt werden zuzüglich einer von ihnen.
i) - Die außerordentliche Sitzung ist beschlussfähig, wenn sie anwesend oder vertreten sind mindestens 3 / 4 der Aktionäre und die Beschlüsse sind gültig, wenn sie um die Hälfte plus eine dieser genehmigt werden. Für die Auflösung des Vereins und die Zuteilung der verbleibenden Vermögenswerte müssen zugunsten von mindestens 3 / 4 des Gesellschaftsvertrags abgestimmt werden.
l) - Das Protokoll jeder Sitzung der Versammlung, verfasst von der Sekretärin und von ihm signiert und wer den Vorsitz bei der Sitzung, in der Datei gespeichert und zugänglich sein sollte für die Mitglieder.


ART. 10 - DER VORSTAND.
a) - Der Verwaltungsrat setzt sich aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern nicht weniger als 9 und nicht mehr als 21 zusammen. Die Mitglieder des Board of Directors bleiben im Amt, für 3 Jahre und kann um weitere Mandate wiedergewählt werden. Mai auf dem Board of Directors ausschließlich Associates dienen.
b) - Im Falle des Rücktritts oder aus anderen Gründen, einer der Mitglieder des Verwaltungsrates werden vom Rat aufhören, ihn durch die Ernennung der ersten unter den Nicht-Auserwählten, Büro bis zum Ablauf des gesamten Vorstands hält ersetzen. Wenn Zeitraffer über die Hälfte der Mitglieder des Exekutivrats, muss die Versammlung ernennt einen neuen Rates.
c) - Der Verwaltungsrat ist zuständig für:
1. - Sicherstellung der Umsetzung der Beschlüsse der Versammlung;
2. - Sorgen Sie für die Erstellung des Budgets und Rechnungsabschlüsse;
3. - Sie wählt aus seiner Mitte den Präsidenten, den Vizepräsidenten und Generalsekretär Schatzmeister;
4. - Entscheiden Sie sich für die Aufnahme neuer Mitglieder;
5. - Sicherstellung, dass die Angelegenheiten der ordentlichen und außerordentlichen Verwaltung, die nicht in der Verantwortung der Aktionäre.
d) - Der Exekutivrat unter dem Vorsitz des Präsidenten oder in seiner Abwesenheit vom Vizepräsidenten oder, in Ermangelung von beiden, das älteste Mitglied.
e) - Der Exekutivrat tritt in der Regel alle 6 Monate und wann immer der Präsident oder an deren Stelle der Vizepräsident, hält es für angemessen, oder wenn mindestens die Mehrheit der Mitglieder, auf schriftliche Anfrage. Fasst ihre Beschlüsse mit der Anwesenheit der Mehrheit seiner Mitglieder und der Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
f) - Der Rat kann Ausschüsse zu studieren oder zu arbeiten, sind auch für Außenstehende zu öffnen, aber die Zusammenarbeit von einem seiner Mitglieder abgestimmt auf spezifische Projekte zusammenarbeiten, um die Ziele zu erreichen.
g) - Das Protokoll jeder Sitzung des Executive Council, vom Sekretär verfasst und von ihm signiert und wer den Vorsitz bei der Tagung werden in der Datei gespeichert und zugänglich für alle Mitglieder.


ART. 11 - Der Präsident.
a) - Der Vorsitzende des Board of Directors bestellt, so erhält die Gesellschaft gegenüber Dritten und vor Gericht vertreten werden. Im Falle seiner Abwesenheit oder Behinderung seines Amtes des Vizepräsidenten.
b) - Der Präsident hat die Aufgabe, den Vorsitz der Versammlung und des Vorstandes, auf die Entschließungen dieser Gremien angenommen umzusetzen und in dringenden Fällen kann die Befugnisse der Aufruf für die Ratifizierung der Maßnahmen in seiner Sitzung gefasst unmittelbar nach gültigen übernehmen.
c) - Der Präsident hat die Macht zu öffnen und zu verwalten das Girokonto des Vereins.


ART. 12 - Der Sekretär-Schatzmeister.
Der Generalsekretär Schatzmeister ist für die Aufrechterhaltung der Fall des Vereins, erhalten Anmeldegebühren und führt das Register der Mitglieder des Vereins wird das Protokoll der Generalversammlung und dem Vorstand zu halten.


ART. 13 - KOSTENLOS VEREIN.
Jede Mitgliedschaft kostenlos ist kostenlos, es sei denn fallen die Zahlungen für den Verein in Übereinstimmung mit der Technik vorgesehen. 2.


ART. 14 - nicht übertragbar für die Aktien.
Die Mitgliedsbeiträge oder Mitgliedsbeitrag, außer für die Übertragung von Todes wegen, ist intrasmissibile und wurden nicht angepasst.


ART. 15 - Verbot der Ausschüttung von Gewinnen.
E 'ist verboten, zu vertreiben, auch nicht indirekt, Gewinne oder Überschüsse Betriebssystem sowie Gelder, Rücklagen oder Kapital während der Laufzeit des Vereins, es sei denn, die Verwendung oder Verteilung ist gesetzlich vorgeschrieben.


Art.16 - Final Rule.
Im Falle der Auflösung, Beendigung oder Erlöschen des Vereins wird das verbleibende Vermögen nach der Abrechnung an andere freiwillige Organisationen, die in die gleiche oder ähnliche Feld in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zu gehen, es sei denn, das Ziel durch das Gesetz zum Zeitpunkt der Auflösung verhängt .

ART. 17 - betreffend.
Obwohl nicht ausdrücklich in dieser Verfassung Bezug erwähnt wird dem Zivilgesetzbuch und anderen Gesetzen in Kraft gemacht.

ASSOCIAZIONE CULTURALE " AMICI DEL CASTELLO ALFIERI "
Iscritta al Registro  regionale delle  organizzazioni  di  volontariato  nel  settore:  tutela e valorizzazione del  patrimonio  storico  e  artistico  Costituita  il  26/10/1991
Codice  fiscale: 90017150047 sede legale: castello Alfieri di Magliano - sede operativa: via 4 novembre 10 - 12050 Magliano Alfieri (CN)
Tel.  335 5652312     -      fax 0173 50753